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1. Restwertleasing

  • ist für Privat- und Gewerbekunden geeignet
  • Gewerbekunden können sich die MwSt von der Anzahlung und den monatlichen Leasingraten vom Finanzamt zurück holen
  • bei Berechnung der monatlichen Rate (Anzahlung, Kilometer und Laufzeit) wird ein Restwert des Fahrzeuges nach Ablauf der Leasingzeit festgelegt
  • nach Auslauf ermittelt der Leasingeber für die Schlussabrechnung die Differenz zwischen dem kalkulierten Restwert laut Leasingvertrag und dem tatsächlichen Restwert des Fahrzeuges. Tatsächlicher Restwert ist der Veräußerungswert. Ist der tatsächliche Restwert niedriger als der kalkulierte Restwert laut Leasingvertrag, hat der Leasingnehmer die Differenz auszugleichen. Ist der tatsächliche Restwert höher als der kalkulierte Restwert, erhält der Leasingnehmer 75% der Differenz ausgezahlt.
  • Laufzeiten zwischen 30 und 60 Monaten
  • Anzahlung nach Bonität des Kunden
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